Menü-Anzeige

BIS: Suche und Detail

Mediation (Familiengerichtlich angeordnet)

Beschreibung

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das aber gerichtlich angeordnet oder vorgeschlagen werden kann. Hierbei unterstützt und begleitet (mindestens) eine neutrale dritte Person, ein Mediator, eine Mediatorin oder ein Mediatoren-Team, die Konfliktparteien dabei, zu strittigen Themen eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und den Konflikt so beilegen zu können.

Die Mediator*innen treffen keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern strukturieren das Verfahren und bringen zeitweise inhaltliche Anregungen ein. So bleiben die Parteien selbst für den Inhalt und die Lösung ihres Konflikts verantwortlich.

Das Ziel einer Mediation ist es, durch konstruktive und offene Gespräche zu einzelnen Streitpunkten, beispielsweise dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder, eine Lösung zu finden, die möglichst für alle Seiten stimmig ist. Entscheidend für den Erfolg einer Mediation ist daher, die Teilnahme- und Kompromissbereitschaft der Teilhabenden.

Alle Mitarbeiter*innen des Teams der Beratungsstelle, die Mediationen durchführen, verfügen über entsprechende Zusatzqualifikationen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen