Vormundschaften
Beschreibung
Für den Fall, dass Eltern jedoch nicht in der Lage sind, das Sorgerecht zum Wohle ihres/ihrer Kindes/er auszuüben und ihnen das Sorgerecht durch Gerichtsbeschluss ganz oder teilweise entzogen wird, wird vom Familiengericht ein Vormund bestellt, der die Interessen des Kindes oder Jugendlichen wahrnimmt.
Wird das Jugendamt zum Vormund bestellt, spricht man von einer Amtsvormundschaft.
Ist die Mutter eines Kindes selbst noch minderjährig, wird das Jugendamt von Gesetzes wegen bei Geburt des Kindes ohne weitere Entscheidung des Familiengerichtes Amtsvormund für das Kind.
Zuständige Einrichtungen
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51-7 Rechtliche Betreuung und Vormundschaften
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- Morgenstraße 1
- 59423 Unna
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- Fax:
02303 103-595 - E-Mail:
betreuungsbehoerde@stadt-unna.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 02303 103-5146
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E-Mail: christiane.wiesner@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-5145
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E-Mail: alexandra.grosch@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-5173
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E-Mail: simone.meisel@stadt-unna.de