Großer Hund (§11) - Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz NRW
Kurzbeschreibung
Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Diese Hunde sind innerhalb von 4 Wochen von der Halterin oder vom Halter bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Ein entsprechender Meldebogen kann heruntergeladen werden. Voraussetzung für die Haltung eines großen Hundes ist
- die Zuverlässigkeit des Hundehalters,
- ein Sachkundenachweis des Hundehalters (abzulegen beim Tierarzt, eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Sachverständigen Stelle, Jäger)
- die Mikrochip-Kennzeichnung des Hundes (durch den Tierarzt) und
- der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden. (Kopie Versicherungs-Police)
Die Gebühr beträgt 25 Euro und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.
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