Menü-Anzeige

BIS: Suche und Detail

Gewerbeuntersagung - Wiedergestattung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

online

Beschreibung

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie in der Regel nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen