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 Bilanz/Umsatzsteuer (20-1)

Zur Finanzierung der umfangreichen Tätigkeiten und Projekte einer Stadtverwaltung werden neben Gebühren, Beiträgen und Abgaben auch kommunale Steuern erhoben. Während die Stadt Unna anteilig an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer durch das Land NRW beteiligt wird, erhebt sie auch selbstständig Steuern. Hierzu zählen die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer.

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Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

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E-Mail: finanzmanagement@stadt-unna.de

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