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Vormundschaften
Die Verantwortung für die persönliche und rechtliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen obliegt üblicherweise den Eltern oder bei alleinerziehenden Personen ggf. einem alleine sorgeberechtigten Elternteil.
Für den Fall, dass Eltern jedoch nicht in der Lage sind, das Sorgerecht zum Wohle ihres/ihrer Kindes/er auszuüben und ihnen das Sorgerecht durch Gerichtsbeschluss ganz oder teilweise entzogen wird, wird vom Familiengericht ein Vormund bestellt, der die Interessen des Kindes oder Jugendlichen wahrnimmt.
Wird das Jugendamt zum Vormund bestellt, spricht man von einer Amtsvormundschaft.
Ist die Mutter eines Kindes selbst noch minderjährig, wird das Jugendamt von Gesetzes wegen bei Geburt des Kindes ohne weitere Entscheidung des Familiengerichtes Amtsvormund für das Kind.
Anschrift
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
Kontakt
Standort
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Frau Christiane Wiesner
Sachgebietsleitung
Tel: 02303 103-5146
- Frau Alexandra Grosch
Tel: 02303 103-5145
- Frau Simone Meisel
Tel: 02303 103-5173