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Wohnraumsicherung
Die Maßnahmen der Wohnraumsicherungsstelle sind auf den Wohnungserhalt ausgerichtet. Die Hilfe wird allen Menschen in Unna angeboten, denen der Verlust der Wohnung droht. Neben der materiellen Hilfe wird hier auch Beratung und persönliche Hilfe zum Erhalt des Wohnraums und der Lebensgrundlage gewährt.
Anspruchsvoraussetzungen
- Sie sind nicht in der Lage ohne Hilfe ihre Wohnung zu erhalten oder eine geeignete Wohnung zu beschaffen
- Ihre Wohnung wurde bereits gekündigt
- Kündigung Ihrer Wohnung droht
- gegen Sie wurde eine Räumungsklage beim Amtsgericht erhoben
- gegen Sie liegt ein vollstreckbarer Räumungstitel vor
Weitere Informationen
Des Weiteren bietet die Schuldnerberatung jeden Montag im Rathaus, 1. OG., Zimmer 137 in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr eine Sprechstunde an. (Vorherige Terminvereinbarung ist immer erforderlich).
Zuständige Einrichtung
Wohnen und Soziales
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: wohnen@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02303 103-5001
E-Mail: rainer.viertmann@stadt-unna.de
Die Maßnahmen der Wohnraumsicherungsstelle sind auf den Wohnungserhalt ausgerichtet. Die Hilfe wird allen Menschen in Unna angeboten, denen der Verlust der Wohnung droht. Neben der materiellen Hilfe wird hier auch Beratung und persönliche Hilfe zum Erhalt des Wohnraums und der Lebensgrundlage gewährt.
Anspruchsvoraussetzungen
- Sie sind nicht in der Lage ohne Hilfe ihre Wohnung zu erhalten oder eine geeignete Wohnung zu beschaffen
- Ihre Wohnung wurde bereits gekündigt
- Kündigung Ihrer Wohnung droht
- gegen Sie wurde eine Räumungsklage beim Amtsgericht erhoben
- gegen Sie liegt ein vollstreckbarer Räumungstitel vor
Des Weiteren bietet die Schuldnerberatung jeden Montag im Rathaus, 1. OG., Zimmer 137 in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr eine Sprechstunde an. (Vorherige Terminvereinbarung ist immer erforderlich).
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76230/showWohnen
Der Bereich Wohnen hält für die Bürgerinnen und Bürger ein umfangreiches Angebot fachlicher Informationen, Beratung und Unterstützung sowie soziale Leistungen vor.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um:
- Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen
- Hilfen bei Wohnungsmängeln im Rahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Wohnungsbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau
- Erstellung eines Mietspiegels für das Gebiet der Kreisstadt Unna
Soziales
Der Bereich Soziales ist für verschiedenste Hilfearten außerhalb des Jobcenters und damit auch außerhalb des Rechtsgebietes des SGB II zuständig.
Hauptaugenmerk des Sachgebietes Soziales liegt in der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Menschen die den Leistungsbereich des Jobcenters verlassen, da sie entweder die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können hier Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beantragen.
Menschen die vorübergehend erwerbsgemindert sind oder eine Rente auf Zeit erhalten, können hier Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII beantragen.
Hierüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Bereich Wohnen weitere flankierende Leistungen zu beantragen.
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