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Kinderreisepass
Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder einen gültigen Pass, denn das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (sogenannte Passpflicht). Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird sofort ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, jedoch nur, wenn der Pass noch gültig ist. Bei der Beantragung muss das Kind dabei sein. In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass (ohne elektronische Speichermedien) ausgestellt. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt (z.B. bei Reisen in die USA), sollte ein regulärer Reisepass für das Kind beantragt werden.
Zur Beantragung oder Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Geburtsurkunde
Kosten
- 13,00 Euro für Neuausstellungen
- 6,00 Euro für Aktualisierungen/Verlängerungen
Hinweise und Besonderheiten
Seit dem 01. Januar 2021 ist die Gültigkeit von Kinderreisepässen auf ein Jahr verringert worden (vorher 6 Jahre). Auch eine Verlängerung erfolgt nur noch für die Dauer von einem Jahr.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder einen gültigen Pass, denn das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (sogenannte Passpflicht). Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird sofort ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, jedoch nur, wenn der Pass noch gültig ist. Bei der Beantragung muss das Kind dabei sein. In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass (ohne elektronische Speichermedien) ausgestellt. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt (z.B. bei Reisen in die USA), sollte ein regulärer Reisepass für das Kind beantragt werden.
Zur Beantragung oder Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Geburtsurkunde
- 13,00 Euro für Neuausstellungen
- 6,00 Euro für Aktualisierungen/Verlängerungen
Ausland, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76130/show
Frau
Mona
Brüggemann
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
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Sabine
Di Benedetto
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Manuela
Grabe
EG
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Melanie
Grams
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Angela
Koch
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Olga
Neuenhöfer
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Katja
Pohl
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Heike
Richter
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Kirsten
Scharnhorst
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Edith
Zeidler
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Herr
Detlef
Zoppeck
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