BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wettbürosteuer
Die Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Der Besteuerung unterliegt das im Gebiet der Kreisstadt Unna ausgeübte Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen (Wettbüros). Steuerschuldner ist der Wettvermittler oder der Wettveranstalter. Die Wettbürosteuer beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 % der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge. Je Wettbüro ist monatlich eine Selbsterklärung über die Wetteinsätze bei der Kreisstadt Unna einzureichen.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Steuern
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Der Besteuerung unterliegt das im Gebiet der Kreisstadt Unna ausgeübte Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen (Wettbüros). Steuerschuldner ist der Wettvermittler oder der Wettveranstalter. Die Wettbürosteuer beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 % der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge. Je Wettbüro ist monatlich eine Selbsterklärung über die Wetteinsätze bei der Kreisstadt Unna einzureichen.
Aufwandssteuer, Pferdewetten, Sportwetten, Wettschein, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75959/showFrau
Petra
Klute
206