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Feststellung einer Schwerbehinderung beantragen (Antragsannahme)
Zuständig für die Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen ist der Kreis Unna, Schwerbehinderte - Kreis Unna. Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (Erstantrag) oder auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung sowie die Feststellung von Merkzeichen (Änderungsantrag) erhalten Sie in gedruckter Form auch im Bürgerservice. Wenn Sie in Unna wohnen, können Sie Ihren ausgefüllten Antrag auch im Bürgerservice abgeben und wir leiten diesen dann gerne an die zuständige Kreisverwaltung Unna zur Bearbeitung weiter.
Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständig für die Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen ist der Kreis Unna, Schwerbehinderte - Kreis Unna. Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (Erstantrag) oder auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung sowie die Feststellung von Merkzeichen (Änderungsantrag) erhalten Sie in gedruckter Form auch im Bürgerservice. Wenn Sie in Unna wohnen, können Sie Ihren ausgefüllten Antrag auch im Bürgerservice abgeben und wir leiten diesen dann gerne an die zuständige Kreisverwaltung Unna zur Bearbeitung weiter.
- ausgefüllter Antrag
Frau
Mona
Brüggemann
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
Frau
Sabine
Di Benedetto
011
Frau
Manuela
Grabe
EG
Frau
Melanie
Grams
011
Frau
Angela
Koch
011
Frau
Olga
Neuenhöfer
011
Frau
Katja
Pohl
011
Frau
Heike
Richter
011
Frau
Kirsten
Scharnhorst
011
Frau
Edith
Zeidler
EG
Herr
Detlef
Zoppeck
011