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Geburt anzeigen
Wenn Ihr Kind in Unna geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt Unna anzeigen. Falls die Geburt im Katharinen-Hospital Unna war, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Krankenhausverwaltung. Melden Sie sich bitte nach der Entbindung in der Aufnahme des Krankenhauses. War die Geburt im Geburtshaus Unna oder eine Hausgeburt, muss die Anzeige persönlich beim Standesamt erfolgen.
Geburt im Katharinen-Hospital
Sie erstellen gemeinsam mit der Krankenhausverwaltung in der Aufnahme die Geburtsanzeige. Per Botendienst gelangt die Anzeige zum Standesamt, wo die Geburtsbeurkundung vorgenommen wird. Der Botendienst holt die Unterlagen wieder ab. Sie können Ihre Dokumente im Krankenhaus dann wieder in Empfang nehmen. Nur in Ausnahmefällen soll eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erfolgen, z.B. immer dann, wenn namensrechtliche Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennungen vorzunehmen sind.
Geburt im Geburtshaus oder zu Hause
Die Geburt muss persönlich beim Standesamt angezeigt werden. Wenn das Baby im Geburtshaus geboren wurde, können evt. die Hebammen die Anzeige vornehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Hebamme auf die Formalitäten an. Falls das Baby zu Hause geboren wurde, ist die Anzeige durch die Eltern vorzunehmen. Falls keine namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden sind, reicht es, wenn ein Elternteil zum Standesamt kommt.
Anerkennung der Vaterschaft: Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Die Anerkennung kann auch beim Standesamt oder beim Jugendamt gemacht werden. Für die Anerkennung benötigt der Vater seinen Reisepass oder Personalausweis und seine Geburtsurkunde. Je nach personenstandsrechtlichen Voraussetzungen können im Einzelfall noch weitere Dokumente notwendig sein.
Unterlagen
Die nachfolgende Auflistung dient als Orientierungshilfe. Da nicht alle personenstandsrechtlichen Details hier aufgelistet werden können, informieren Sie sich bitte bei Bedarf direkt beim Standesamt.
Wenn die Eltern verheiratet sind:
- Stammbuch der Familie oder Eheurkunde
- Falls kein Stammbuch vorliegt und die Ehe im Ausland geschlossen wurde, werden eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung benötigt.
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Wenn die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist:
- Neu ausgestellte beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
- Falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde - neu ausgestellte internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Übersetzung
- Geburtsurkunde der Mutter
Wenn die Kindesmutter ledig ist:
- Geburtsurkunde, bei Geburt im Ausland mit Übersetzung
Kosten
- 10 Euro für die Ausstellung der Geburtsurkunde
- 21 Euro für die Namenserklärung, falls gewünscht
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Kreisstadt Unna
Klosterstr. 12
59423 Unna
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Ihr Kind in Unna geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt Unna anzeigen. Falls die Geburt im Katharinen-Hospital Unna war, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Krankenhausverwaltung. Melden Sie sich bitte nach der Entbindung in der Aufnahme des Krankenhauses. War die Geburt im Geburtshaus Unna oder eine Hausgeburt, muss die Anzeige persönlich beim Standesamt erfolgen.
Geburt im Katharinen-Hospital
Sie erstellen gemeinsam mit der Krankenhausverwaltung in der Aufnahme die Geburtsanzeige. Per Botendienst gelangt die Anzeige zum Standesamt, wo die Geburtsbeurkundung vorgenommen wird. Der Botendienst holt die Unterlagen wieder ab. Sie können Ihre Dokumente im Krankenhaus dann wieder in Empfang nehmen. Nur in Ausnahmefällen soll eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erfolgen, z.B. immer dann, wenn namensrechtliche Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennungen vorzunehmen sind.
Geburt im Geburtshaus oder zu Hause
Die Geburt muss persönlich beim Standesamt angezeigt werden. Wenn das Baby im Geburtshaus geboren wurde, können evt. die Hebammen die Anzeige vornehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Hebamme auf die Formalitäten an. Falls das Baby zu Hause geboren wurde, ist die Anzeige durch die Eltern vorzunehmen. Falls keine namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden sind, reicht es, wenn ein Elternteil zum Standesamt kommt.
Anerkennung der Vaterschaft: Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Die Anerkennung kann auch beim Standesamt oder beim Jugendamt gemacht werden. Für die Anerkennung benötigt der Vater seinen Reisepass oder Personalausweis und seine Geburtsurkunde. Je nach personenstandsrechtlichen Voraussetzungen können im Einzelfall noch weitere Dokumente notwendig sein.
Die nachfolgende Auflistung dient als Orientierungshilfe. Da nicht alle personenstandsrechtlichen Details hier aufgelistet werden können, informieren Sie sich bitte bei Bedarf direkt beim Standesamt.
Wenn die Eltern verheiratet sind:
- Stammbuch der Familie oder Eheurkunde
- Falls kein Stammbuch vorliegt und die Ehe im Ausland geschlossen wurde, werden eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung benötigt.
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Wenn die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist:
- Neu ausgestellte beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
- Falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde - neu ausgestellte internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Übersetzung
- Geburtsurkunde der Mutter
Wenn die Kindesmutter ledig ist:
- Geburtsurkunde, bei Geburt im Ausland mit Übersetzung
- 10 Euro für die Ausstellung der Geburtsurkunde
- 21 Euro für die Namenserklärung, falls gewünscht
Frau
Gisela
Piepers
Teamleitung
EG
Frau
Melanie
Domscheit
EG
Frau
Birgit
Mäß
EG
Herr
Christopher
Schärig
EG
Frau
Anja
Zech