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Beantragung von Briefwahlunterlagen
Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Wenn Sie am 23. Februar 2025 nicht persönlich wählen gehen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens aufgedruckten Wahlscheinantrag, mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben (unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) oder per Onlineantrag über das Internet-Portal der Kreisstadt Unna (ab Beginn der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen unter www.unna.de) angefordert werden. Schriftliche Wahlscheinanträgen sind an Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna zu adressieren. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Die Ausgabe von Stimmzetteln erfolgt ab Mittwoch, 5. Februar 2025. Der Versand beantragter Briefwahlunterlagen beginnt ebenfalls ab dem 5. Februar 2025.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet-Portal bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code nur bis Dienstag, 18.02.2025, 23:59 Uhr möglich ist, um eine Zustellung der Unterlagen vor dem Wahltag zu gewährleisten. Wenn die Notwendigkeit besteht, Briefwahlunterlagen schon vor der Öffnung des Briefwahlbüros zu beantragen, z. B. weil ein längerer Urlaub, Auslandsaufenthalt o. ä. bevorsteht, können Sie einen formlosen und unterschriebenen Antrag unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Adresse entweder per Post (an: Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna), per Telefax (an: 02303/103-3398) oder per E-Mail (an: wahlamt@stadt-unna.de) senden. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen ist. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht per Telefon beantragt werden.
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Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet-Portal bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code nur bis Dienstag, 18.02.2025, 23:59 Uhr möglich ist, um eine Zustellung der Unterlagen vor dem Wahltag zu gewährleisten. Wenn die Notwendigkeit besteht, Briefwahlunterlagen schon vor der Öffnung des Briefwahlbüros zu beantragen, z. B. weil ein längerer Urlaub, Auslandsaufenthalt o. ä. bevorsteht, können Sie einen formlosen und unterschriebenen Antrag unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Adresse entweder per Post (an: Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna), per Telefax (an: 02303/103-3398) oder per E-Mail (an: wahlamt@stadt-unna.de) senden. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen ist. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht per Telefon beantragt werden.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/110303/show